Bewerbungsportal für den Schuldienst in Rheinland-Pfalz

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FAQ Frequently Asked Questions



Allgemeine Fragen
Sie können pro Lehramt eine aktive Planstellenbewerbung haben, sowie eine aktive Bewerbung für alle Tätigkeiten mit befristeten Verträgen.
Bei "Regelstundenmaß der Beschäftigungsstelle" ist die wöchentliche Stundenzahl der vollen Stelle einzugeben. Unter "im Rahmen der Lehrtätigkeit" ist nur dann eine abweichende Stundenzahl einzugeben, wenn eine Teilzeitregelung vorlag.

Die Regelstundenmaße betragen für Lehrkräfte an

  • Grundschulen: 25 Wochenstunden zu 50 Minuten
  • Realschulen plus und Förderschulen: 27 Wochenstunden zu 45 Minuten
  • Gymnasien, berufsbildenden Schulen, Abendgymnasien und Kollegs: 24 Wochenstunden zu 45 Minuten
  • Integrierten Gesamtschulen:
    • a) mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Grund- und Hauptschulen oder an Realschulen oder an Realschulen plus
      • bei einem Einsatz in den Klassenstufen 5 bis 10: 27 Wochenstunden zu 45 Minuten
      • bei einem Einsatz in den Klassenstufen 11 bis 13 mit 1 Wochenstunde: 27 Wochenstunden zu 45 Minuten
      • bei einem Einsatz in den Klassenstufen 11 bis 13 mit 2 bis 4 Wochenstunden: 26 Wochenstunden zu 45 Minuten
      • bei einem Einsatz in den Klassenstufen 11 bis 13 ab 5 Wochenstunden: 24 Wochenstunden zu 45 Minuten
    • b) mit der Lehrbefähigung für das Lehramt an Gymnasien oder an berufsbildenden Schulen: 24 Wochenstunden zu 45 Minuten

Zwei Monate vor Erreichen des Gültigkeitsdatums wird der Bewerber*in das bevorstehene Ablaufen der Bewerbung per E-Mail mitgeteilt. Ab diesem Zeitpunkt besteht die Möglichkeit, die Bewerbung zu verlängern. Die Verlängerung geschieht dadurch, dass man nach dem Anmelden auf der Übersichtsseite auf "verlängern" klickt und gilt für ein weiteres Jahr. Bewerbungen, die nicht verlängert werden, werden nach Ablauf des Gültigkeitsdatums nicht mehr berücksichtigt.
Zeugnisbewertung für Bewerber*innen mit ausländischen Bildungsabschlüssen (Feststellung der Gleichwertigkeit für den Lehrerinnen- u. Lehrerberuf):

Wenn Sie Ihre Lehramtsqualifikation im Ausland abgeschlossen haben und im rheinland-pfälzischen Schuldienst als Lehrkraft arbeiten wollen, benötigen Sie für die Bewerbung die Anerkennung/Feststellung der Gleichwertigkeit Ihrer Ausbildung.
Nähere Informationen finden Sie hier: https://bm.rlp.de/de/bildung/schule/lehrerin-oder-lehrer-werden/der-lehrberuf/auslaendische-lehramtsabschluesse/.

Personen, die nicht über eine abgeschlossene Lehramtsqualifikation, sondern andere ausländische Bildungsabschlüsse verfügen, wird empfohlen, bei der Zentralstelle für Ausländisches Bildungswesen der KMK (ZAB) unter https://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertung.html eine Zeugnisbewertung zu beantragen. Dies kann für die Eingruppierungsfeststellung hilfreich bzw. notwendig sein.

Kosten, die für die jeweilige Anerkennung bzw. Bewertung anfallen, werden nicht erstattet.
Planstellenbewerbung
Nein. Ihre Planstellenbewerbung bleibt aktiv, wenn Sie in ein befristetes Arbeitsverhältnis eintreten.
Die Bewerbung für Vertretungen, bzw. PES hat keinen Einfluss auf die Planstellenvergabe, sondern ist eine zusätzliche Chance auf Einstellung in den Schuldienst, sofern Sie bei der Planstellenvergabe nicht zum Zuge kommen.
Falls Sie sich für das Lehramt an Gymnasium und berufsbildenen Schule bewerben möchten, können Sie dies tun, indem Sie unter Menüpunkt "Auswahl Bewerbungsart" die Schularten Gymnasium und Berufsbildende Schulen ankreuzen.
Es werden dann automatisch zwei Bewerbungen erstellt. In allen anderen Fällen geben Sie pro Lehramt eine Bewerbung ein (Ihre persönlichen Daten, Daten zur Ausbildung und zu beruflichen Tätigkeiten brauchen Sie nicht mehrmals einzugeben).
Bewerbungen für Vertretungsunterricht
Geben Sie bei den Details Ihres Studienganges als Ende des Studiums das voraussichtliche Ende und unter "Anzahl Semester" die voraussichtliche Anzahl an. Kreuzen Sie "kein Abschluss" an.
Der Button "Vertretungsunterricht / PES" wird dann freigegeben, wenn das System erkannt hat, in welchen Fächern Sie unterrichten können.
Falls Sie eine (anerkannte) akademische Ausbildung angegeben haben (mit oder ohne Abschluss), werden die dort angegebenen Fächer verwendet.
Andernfalls sollten Sie unter "Ausbildung" -> "Stand der pädagogischen Ausbildung" entweder "Ausländischer Abschluss ohne Anerkennung"
oder "Anderweitige Ausbildung" anklicken und anschliessend unter "nur bei Vertretungsinteresse relevant" Ihre Fächer eintragen.
Die "Erklärung über Beschäftigungszeiten" wird im Falle eines Vertragsabschlusses zur Entgeltstufenfestsetzung benötigt. Hier geht es um die mögliche Anerkennung von förderlicher und einschlägiger Berufserfahrung, die im Zusammenhang mit der vorgesehenen Tätigkeit (Vertretungsunterricht) steht.

Von Interesse sind hier insbesondere
  • Unterrichtstätigkeiten,
  • Tätigkeiten, die in sachlichem Zusammenhang mit der vorgesehenen Tätigkeit stehen und v
  • Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen, die für die Erfüllung der vorgesehenen Tätigkeit offenkundig von Nutzen sind.
Ob im Zweifel eine Tätigkeit als förderlich angesehen werden kann, entscheidet letztendlich das zuständige Schulaufsichtsreferat. Aber es kann nie schaden, alle in Frage kommenden Tätigkeiten im Formular anzugeben.
Hochladen von Dokumenten
Die zu Ihrer Bewerbung notwendigen Dokumente können unter dem Menüpunkt "Dokumente verwalten" hochgeladen werden. Dazu gehen Sie bei einer Ihrer existierenden Bewerbungen auf "ansehen" oder "bearbeiten". Sämtliche hochgeladenen Dokumente gelten für alle Ihre Bewerbungen und müssen nur einmal hochgeladen werden.
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Diejenigen Dokumente, die bereits ADD-seitig geprüft wurden, können von der Bewerber*in nicht mehr verändert werden. Es können jedoch jederzeit zusätzliche Dokumente hochgeladen werden. Falls bereits ein Sachbearbeiter zugeordnet ist, wird dieser automatisch über das Hochladen von Dokumenten informiert.