Alle Anwärterinnen und Anwärtern für das Lehramt an Förderschulen und für das Lehramt an Realschulen plus erhalten für das Schuljahr 2024/2025 eine landesweite Angebot für eine Planstelle (Verbeamtung).
Allen Anwärterinnen und Anwärtern für das Lehramt an Grundschulen, die momentan im Vorbereitungsdienst sind oder im Jahr 2025 eingestellt werden, kann das Land Rheinland-Pfalz generell eine Einstellung mindestens für Vertretungslehrtätigkeiten nach bestandener Zweiter Staatsprüfung garantieren.
Die Aussichten auf eine Einstellung auf eine Planstelle unmittelbar zum nächsten Schuljahr oder Schulhalbjahr nach Abschluss des Vorbereitungsdienstes oder eine zeitnahe Übernahme von einem befristeten Vertrag auf eine Planstelle sind sehr gut.
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